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1. Allgemeines

Auf Grund des Brandenburgischen Ausfertigungs- und Verkündungsgesetzes vom 18. Dezember 2009 (GVBl.I S.390) werden Gesetze und Rechtsverordnungen ab dem 1. Oktober 2009 elektronisch verkündet. Sie stehen im Internet unter der Adresse www.landesrecht.brandenburg.de des elektronischen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg in ihrer authentischen und rechtlich verbindlichen Form zur Verfügung.

Die bis dahin in Papierform erschienenen Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg werden als Service ebenfalls elektronisch angeboten, jedoch in einer nichtamtlichen Version in der Landesrechtsdatenbank BRAVORS  (unter: www.bravors.brandenburg.de, unter dem Navigationspunkt Verkündungsblätter). Wegen des großen Datenvolumens einzelner Ausgaben kann es hierbei zu längeren Ladezeiten kommen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme bei den Amtsgerichten des Landes Brandenburg in Sammlungen nichtamtlicher Papierausgaben des ab 1. Oktober 2009 erschienen elektronischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Bei den Gemeinden wird das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form ebenfalls zur Einsichtnahme bereitgehalten; dort werden auch Ausdrucke gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten angefertigt.

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2. Technische Voraussetzungen

  • PDF-Betrachter
    Zum Betrachten der Ausgaben des Blattes ist die Benutzung eines PDF-Readers erforderlich. Ein solcher steht beispielsweise kostenfrei unter https://get.adobe.com/de/reader im Internet zur Verfügung. 
  • Signaturprüfsoftware
    Alle Normen sind signiert und geprüft. Die an den amtlichen Ausgaben des elektronischen Gesetz- und Verordnungsblattes angebrachten Signaturen der jeweiligen Verkündungsstelle finden Sie unter dem Signatur-Symbol am linken Bildschirmrand. Die Signatur „Präsidentin LT Bbg“ bedeutet „Verkündungsstelle der Präsidentin des Landtages Brandenburg“, während die Signatur „MdJ Brandenburg“ auf die "Verkündungsstelle des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg" hinweist. 
  • Für eine eigene Prüfung der Signatur benötigen Sie eine Prüfsoftware, die zusätzlich zum Ihrem PDF-Betrachter auf dem PC installiert werden muss. 
  • Ausdruck / Speicherung
    Alle Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes dürfen unentgeltlich ausgedruckt und gespeichert werden.

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3. Recherche im Bestand der amtlichen Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes

Im Bereich "Suche nach Vorschriften und Verkündungsblättern" können Vorschriften nach speziellen Kriterien gesucht werden. Dazu stehen Recherchefunktionen für die Suche nach Bezeichnung, Kurzbezeichnung, Abkürzung einer Norm sowie für die Suche nach der Fundstelle, dem Verkündungsdatum und dem Ausfertigungsdatum einer Vorschrift zur Verfügung. Durch Eingabe von Schlagwörtern in das Feld Volltextsuche kann man das gewünschte Suchergebnis einkreisen. Nach Betätigung des Buttons "Suchen" sind die Listen der Ausgaben des Teils I und des Teils II des Gesetz- und Verordnungsblattes unterhalb der Suche einsehbar. Wird kein Suchparameter eingegeben, erscheint nach Auslösung der Recherche eine Liste aller publizierten Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes seit November 2009 beginnend mit der aktuellsten Publikation.

Unterhalb der angezeigten Ergebnislisten kann über die Funktionen "Vorherige Seite/Nächste Seite" oder "Erste Seite/ Letzte Seite" in der Ergebnisliste chronologisch geblättert werden. Wählt man den jeweiligen Link zur Vorschrift unter der Rubrik Fundstelle an, werden das Hauptdokument und die Anlagen in einer gesonderten Dokumentenübersicht angezeigt.

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4. Barrierefreie Darstellung

Die Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblattes sind gemäß der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung barrierefrei gestaltet. Damit sind auch Hilfsmittel wie Screenreader für Menschen mit Sehbehinderungen einsetzbar.

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5. Bestellung entgeltpflichtiger Druckexemplare

Auf Wunsch können Ausdrucke des elektronischen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg gegen Entgelt als Einzelausgabe oder im Abonnement bei der Brandenburgischen Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm bei Potsdam bezogen werden.

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